GRUNDLAGEN SCHAFFEN

Patienten gelangen auf der Suche nach der optimalen Therapiebetreuung durch ein kompetentes Praxisteam schließlich zu Ihnen. Um Sie als Rezeptionskraft oder als Therapeut zu entlasten, ist es essenziell, im Vorfeld des Behandlungsbeginns eine Vereinbarung zu den Konditionen, Honorarsätzen und Ihren Praxisgepflogenheiten aufzusetzen und diese mit jedem Patienten durchzugehen und zur Unterschrift vorzulegen.

Der Behandlungsvertrag als ein „Muss“

Die Basis einer Behandlung in Ihrer Praxis muss immer ein vorab geschlossener Behandlungsvertrag bilden. Ob Sie diesen digital oder handschriftlich auf Papier herausgeben, ist in erster Linie nebensächlich – Hauptsache es existiert eine vertragliche Absprache zwischen Praxis und Patient! Neben Honorarsätzen sollten hier unter anderem Themen wie die Bestimmungen zu rechtzeitigen Terminabsagen und dem Datenschutz aufgegriffen und mit einer Unterschrift des Patienten bestätigt werden.

Warten Sie nicht mit der Aufklärung

Machen Sie sich den Praxisalltag selbst möglich stressfrei. Stellen Sie sicher, dass die Aufklärung zu den Honorarsätzen und die Pflicht zur Kostenbegleichung vor Behandlungsbeginn erfolgt und diese vor allen Dingen verstanden wurde. Dies kann Ihnen im Nachhinein Diskussionen und Auseinandersetzungen mit Ihren Patienten ersparen.

DIE KASSE MACHT PROBLEME

Was ist zu tun, wenn sich die Krankenkasse Ihrer Privatpatienten bei der Zahlung verweigert? Mit vielen Fragen und Problemstellungen wird man in Ihrer Praxis auf Sie zukommen. Weisen Sie Ihre Patienten auf ein mögliches unrechtmäßiges Verhalten der Krankenkasse hin. Durch das Verweisen auf diese Internetseite (Informationen für Patienten), finden Ihre Patienten eine erste Informationsquelle und die benötigte Unterstützung für das weitere Vorgehen.

 

GRUNDLAGEN SCHAFFEN

Patienten gelangen auf der Suche nach der optimalen Therapiebetreuung durch ein kompetentes Praxisteam schließlich zu Ihnen. Um Sie als Rezeptionskraft oder als Therapeut zu entlasten, ist es essenziell, im Vorfeld des Behandlungsbeginns eine Vereinbarung zu den Konditionen, Honorarsätzen und Ihren Praxisgepflogenheiten aufzusetzen und diese mit jedem Patienten durchzugehen und zur Unterschrift vorzulegen.

Der Behandlungsvertrag als ein „Muss“

Die Basis einer Behandlung in Ihrer Praxis muss immer ein vorab geschlossener Behandlungsvertrag bilden. Ob Sie diesen digital oder handschriftlich auf Papier herausgeben, ist in erster Linie nebensächlich – Hauptsache es existiert eine vertragliche Absprache zwischen Praxis und Patient! Neben Honorarsätzen sollten hier unter anderem Themen wie die Bestimmungen zu rechtzeitigen Terminabsagen und dem Datenschutz aufgegriffen und mit einer Unterschrift des Patienten bestätigt werden.

Warten Sie nicht mit der Aufklärung

Machen Sie sich den Praxisalltag selbst möglich stressfrei. Stellen Sie sicher, dass die Aufklärung zu den Honorarsätzen und die Pflicht zur Kostenbegleichung vor Behandlungsbeginn erfolgt und diese vor allen Dingen verstanden wurde. Dies kann Ihnen im Nachhinein Diskussionen und Auseinandersetzungen mit Ihren Patienten ersparen.

DIE KASSE MACHT PROBLEME

Was ist zu tun, wenn sich die Krankenkasse Ihrer Privatpatienten bei der Zahlung verweigert? Mit vielen Fragen und Problemstellungen wird man in Ihrer Praxis auf Sie zukommen. Weisen Sie Ihre Patienten auf ein mögliches unrechtmäßiges Verhalten der Krankenkasse hin. Durch das Verweisen auf diese Internetseite (Informationen für Patienten), finden Ihre Patienten eine erste Informationsquelle und die benötigte Unterstützung für das weitere Vorgehen.