PRIVATPREISE & QUALITÄT
– DEN ÜBERBLICK BEHALTEN.
PRIVATPREISE & QUALITÄT
– DEN ÜBERBLICK BEHALTEN.
INFOS ZUR BEHANDLUNG
Ihre Gesundheit in guten Händen!
Ihr behandelnder Therapeut bietet Ihnen eine qualitativ hochwertige Behandlung und begleitet Sie auf dem Weg zu einer langfristigen und nachhaltigen Lösung.
Qualität, die sich sehen lassen kann!
Ein hohes Maß an Qualität sollte im Bezug auf Ihre Gesundheit nicht zu kurz kommen – und diese Qualität braucht auch einen angemessenen Preis. Insbesondere, wenn die Qualität aufrecht erhalten und stetig verbessert werden soll. Denn das Know-How Ihres behandelnden Therapeuten und das professionelle Praxismanagement müssen finanziert werden. Sparen kann gut und sinnvoll sein, allerdings nicht, wenn es um die Funktionsfähigkeit des eigenen Körpers geht. Seien Sie es sich wert und nehmen Sie sich die Zeit für Ihren Körper!
Individuelle Therapie
Ihr Therapeut erstellt den für Sie optimalen Therapieplan. Das Ziel ist, dass der für Sie beste Lösungsweg gefunden wird. Dies erfordert Kompetenz und Fachwissen. Seien Sie deshalb ehrlich zu sich selbst:
Wollen Sie das günstigste Angebot oder die höchste Kompetenz?
PREISGESTALTUNG
Fakten zu Privatpreisen
Der erste Schritt ist getan, Sie haben sich für eine Therapiepraxis entschieden, die auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Nun geht es um die Preise. Ärzte rechnen Privatrezepte in der Regel mit dem 2,3-fachen des Kassensatzes ab. Im Heilmittelbereich werden die Privatpreise ebenfalls von jeder Praxis selbst aufgestellt. Die Preise einer Therapiepraxis spiegeln deren Behandlungsqualität, Ausstattung, Therapeutenqualifikation und noch einige weitere Faktoren wider. Dementsprechend ergibt sich auch hier eine Preisspanne.
In welcher Höhe Ihre private Krankenkasse die Kosten für die Therapie trägt, hängt ganz individuell von Ihrem „Versicherungsschutz“ ab, den Sie für sich mit Ihrer Krankenassen beschlossen haben. Deshalb kann weder der Therapeut noch die Therapiepraxis Ihnen hier eine Auskunft erteilen, in welche Höhe diese Kosten übernommen werden. Hier ist es wichtig, dass Sie in die Eigenverantwortung gehen und sich bei Ihrer Krankenkasse darüber aufklären lassen.
Übernimmt Ihre private Krankenasse zu wenig der Behandlungskosten?
Dann vereinbaren Sie doch einen anderen Tarif oder wechseln Ihre Krankenkasse. Denn es gibt durchaus Versicherer und Tarife, die eine volle Kostenerstattung Ihrer therapeutischen Behandlung übernehmen.
Rechtliche Grundlagen Ihrer Behandlung
Bevor Ihre erste Behandlung beginnt, legt Ihnen die behandelnde Praxis einen Behandlungsvertrag zum Unterschreiben vor. Dieser bildet die Grundlage Ihrer Behandlung und wird zwischen Ihnen als Patient und der Praxis geschlossen: Hier werden oftmals nicht nur die von der Praxis aufgerufenen Privatpreise für Ihre Behandlung dargestellt, sondern auch andere wichtige Praxisgepflogenheiten, wie der Umgang mit Terminabsagen oder auch den Schutz Ihrer Daten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie hier durch die Praxis optimal augeklärt werden, um bereits vor Behandlungsbeginn über alle „Spielregeln“ Bescheid zu wissen.
Alles noch einmal auf einen Blick
Für Sie als Patient steht Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden im Vordergrund. Nachdem Sie nach Erhalt eines Rezeptes durch Ihren behandelnden Arzt die richtige Praxis für sich und ihr Anliegen gefunden haben, beginnen Sie mit der Behandlung. Nach dem Abschluss der Behandlung begleichen sie zunächst komplett die entstandenen Kosten. Im nächsten Schritt treten Sie in Kontakt mit Ihrer Krankenasse und stellen Antrag auf Kostenerstattung zu denen mit Ihrer Krankenasse vereinbarten Bedingungen.
DIE KASSE MACHT PROBLEME
Erstattungsschwierigkeiten?!
Ihr Rezept wurde durch Ihren behandelnden Therapeuten abgeleistet. Im Anschluss erfolgte die Einreichung aller Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse. Doch dann passiert nichts?! Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen nur einen geringen Teil oder nichts.
Dies kann passieren, aber es ist dennoch kein Grund zur Sorge!
Wichtig ist, dass Sie reagieren und Ihre Tarifbedingungen prüfen.
Natürlich hängt die Erstattung der Behandlungskosten stark mit der von Ihnen getroffenen Vereinbarung zwischen Ihrem Versicherer und Ihnen als Versicherungsnehmer ab. Trotzdem möchten wir Ihnen hier ein paar Beispiele verschiedener Urteile und Instanzen zugunsten der Privatpatienten aufzeigen.
Wenden Sie sich nach Ihrer Prüfung und unter Berücksichtigung der Beispiele dann (im Idealfall schriftlich) direkt an Ihre private Krankenkasse und bitten um eine rechtmäßige Erstattung der Behandlungskosten.
INFOS ZUR BEHANDLUNG
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Qualität, die sich sehen lassen kann!
Ein hohes Maß an Qualität sollte im Bezug auf Ihre Gesundheit nicht zu kurz kommen – und diese Qualität braucht auch einen angemessenen Preis. Insbesondere, wenn die Qualität aufrecht erhalten und stetig verbessert werden soll. Denn das Know-How Ihres behandelnden Therapeuten und das professionelle Praxismanagement müssen finanziert werden. Sparen kann gut und sinnvoll sein, allerdings nicht, wenn es um die Funktionsfähigkeit des eigenen Körpers geht. Seien Sie es sich wert und nehmen Sie sich die Zeit für Ihren Körper!
Individuelle Therapie
Ihr Therapeut erstellt den für Sie optimalen Therapieplan. Das Ziel ist, dass der für Sie beste Lösungsweg gefunden wird. Dies erfordert Kompetenz und Fachwissen. Seien Sie deshalb ehrlich zu sich selbst:
Wollen Sie das günstigste Angebot oder die höchste Kompetenz?
PREISGESTALTUNG
Fakten zu Privatpreisen
Der erste Schritt ist getan, Sie haben sich für eine Therapiepraxis entschieden, die auf Ihr Anliegen spezialisiert ist. Nun geht es um die Preise. Ärzte rechnen Privatrezepte in der Regel mit dem 2,3-fachen des Kassensatzes ab. Im Heilmittelbereich werden die Privatpreise ebenfalls von jeder Praxis selbst aufgestellt. Die Preise einer Therapiepraxis spiegeln deren Behandlungsqualität, Ausstattung, Therapeutenqualifikation und noch einige weitere Faktoren wider. Dementsprechend ergibt sich auch hier eine Preisspanne.
In welcher Höhe Ihre private Krankenkasse die Kosten für die Therapie trägt, hängt ganz individuell von Ihrem „Versicherungsschutz“ ab, den Sie für sich mit Ihrer Krankenassen beschlossen haben. Deshalb kann weder der Therapeut noch die Therapiepraxis Ihnen hier eine Auskunft erteilen, in welche Höhe diese Kosten übernommen werden. Hier ist es wichtig, dass Sie in die Eigenverantwortung gehen und sich bei Ihrer Krankenkasse darüber aufklären lassen.
Übernimmt Ihre private Krankenasse zu wenig der Behandlungskosten?
Dann vereinbaren Sie doch einen anderen Tarif oder wechseln Ihre Krankenkasse. Denn es gibt durchaus Versicherer und Tarife, die eine volle Kostenerstattung Ihrer therapeutischen Behandlung übernehmen.
Rechtliche Grundlagen Ihrer Behandlung
Bevor Ihre erste Behandlung beginnt, legt Ihnen die behandelnde Praxis einen Behandlungsvertrag zum Unterschreiben vor. Dieser bildet die Grundlage Ihrer Behandlung und wird zwischen Ihnen als Patient und der Praxis geschlossen: Hier werden oftmals nicht nur die von der Praxis aufgerufenen Privatpreise für Ihre Behandlung dargestellt, sondern auch andere wichtige Praxisgepflogenheiten, wie der Umgang mit Terminabsagen oder auch den Schutz Ihrer Daten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie hier durch die Praxis optimal augeklärt werden, um bereits vor Behandlungsbeginn über alle „Spielregeln“ Bescheid zu wissen.
Alles noch einmal auf einen Blick
Für Sie als Patient steht Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden im Vordergrund. Nachdem Sie nach Erhalt eines Rezeptes durch Ihren behandelnden Arzt die richtige Praxis für sich und ihr Anliegen gefunden haben, beginnen Sie mit der Behandlung. Nach dem Abschluss der Behandlung begleichen sie zunächst komplett die entstandenen Kosten. Im nächsten Schritt treten Sie in Kontakt mit Ihrer Krankenasse und stellen Antrag auf Kostenerstattung zu denen mit Ihrer Krankenasse vereinbarten Bedingungen.
DIE KASSE MACHT PROBLEME
Erstattungsschwierigkeiten?!
Ihr Rezept wurde durch Ihren behandelnden Therapeuten abgeleistet. Im Anschluss erfolgte die Einreichung aller Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse. Doch dann passiert nichts?! Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen nur einen geringen Teil oder nichts.
Dies kann passieren, aber es ist dennoch kein Grund zur Sorge!
Wichtig ist, dass Sie reagieren und Ihre Tarifbedingungen prüfen.
Natürlich hängt die Erstattung der Behandlungskosten stark mit der von Ihnen getroffenen Vereinbarung zwischen Ihrem Versicherer und Ihnen als Versicherungsnehmer ab. Trotzdem möchten wir Ihnen hier ein paar Beispiele verschiedener Urteile und Instanzen zugunsten der Privatpatienten aufzeigen.
Wenden Sie sich nach Ihrer Prüfung und unter Berücksichtigung der Beispiele dann (im Idealfall schriftlich) direkt an Ihre private Krankenkasse und bitten um eine rechtmäßige Erstattung der Behandlungskosten.