FAQ’s
Was muss ich als Privatpatient für eine physiotherapeutische Behandlung bezahlen?
Im Heilmittelbereich werden die Privatpreise wie bei den Ärzten (rechnen Privatrezepte in der Regel mit dem 2,3-fachen des Kassensatzes ab) von jeder Praxis selbst aufgestellt. Die Preise einer Therapiepraxis spiegeln deren Behandlungsqualität, Ausstattung, Therapeutenqualifikation und noch einige weitere Faktoren wider. Dementsprechend ergibt sich hier eine Preisspanne. Ihre Physiotherapiepraxis klärt Sie vor Beginn Ihrer Behandlung mit einer Honorarvereinbarung über die Preise auf.
Bin ich in der Wahl meiner Therapiepraxis frei?
Selbstverständlich. Ein hohes Maß an Qualität sollte im Bezug auf Ihre Gesundheit jedoch nicht zu kurz kommen – und diese darf auch einen angemessenen Preis haben. Sparen kann gut und sinnvoll sein, allerdings nicht, wenn es um die Funktionsfähigkeit des eigenen Körpers geht. Seien Sie deshalb ehrlich zu sich selbst:
Wollen Sie das günstigste Angebot oder die höchste Kompetenz?
Wie erfolgt die Abrechnung meiner Behandlungseinheiten?
Nach dem Abschluss der Behandlung begleichen sie zunächst komplett die entstandenen Kosten. Im nächsten Schritt reichen Sie dann die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Rückmeldung über die Kostenübernahme.
Was bekomme ich von meiner Krankenkasse erstattet?
Weder Therapeut noch Versicherter können mit Sicherheit voraussagen, in welcher Höhe die privaten Krankenkassen die Kosten der Therapie tragen. Denn dies liegt nicht in ihrem Einflussbereich und hängt zudem von mehreren verschiedenen Faktoren ab.
Eine Nachfrage bei Ihrer privaten Krankenkasse kann hier Klarheit verschaffen.
Wie kann ich vorgehen, wenn ich nichts oder nur einen Teil erstattet bekomme?
Dies kann häufiger passieren, ist aber kein Grund zur Sorge.
Wichtig ist, dass Sie reagieren und Ihre Tarifbedingungen prüfen. Natürlich hängt die Erstattung der Behandlungskosten stark mit der von Ihnen getroffenen Vereinbarung zwischen Ihrem Versicherer und Ihnen als Versicherungsnehmer:in ab. Es ist also immer individuell zu betrachten. Wenden Sie sich nach Ihrer Prüfung (bitte beachten Sie dazu in jedem Fall die Gerichtsurteile unter „Beispiele“) dann direkt an Ihre private Krankenkasse und bitten um eine rechtmäßige Erstattung Ihrer Behandlungskosten.
Was muss ich als Privatpatient für eine physiotherapeutische Behandlung bezahlen?
Im Heilmittelbereich werden die Privatpreise wie bei den Ärzten (rechnen Privatrezepte in der Regel mit dem 2,3-fachen des Kassensatzes ab) von jeder Praxis selbst aufgestellt. Die Preise einer Therapiepraxis spiegeln deren Behandlungsqualität, Ausstattung, Therapeutenqualifikation und noch einige weitere Faktoren wider. Dementsprechend ergibt sich hier eine Preisspanne. Ihre Physiotherapiepraxis klärt Sie vor Beginn Ihrer Behandlung mit einer Honorarvereinbarung über die Preise auf.
Bin ich in der Wahl meiner Therapiepraxis frei?
Selbstverständlich. Ein hohes Maß an Qualität sollte im Bezug auf Ihre Gesundheit jedoch nicht zu kurz kommen – und diese darf auch einen angemessenen Preis haben. Sparen kann gut und sinnvoll sein, allerdings nicht, wenn es um die Funktionsfähigkeit des eigenen Körpers geht. Seien Sie deshalb ehrlich zu sich selbst:
Wollen Sie das günstigste Angebot oder die höchste Kompetenz?
Wie erfolgt die Abrechnung meiner Behandlungseinheiten?
Nach dem Abschluss der Behandlung begleichen sie zunächst komplett die entstandenen Kosten. Im nächsten Schritt reichen Sie dann die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Rückmeldung über die Kostenübernahme.
Was bekomme ich von meiner Krankenkasse erstattet?
Weder Therapeut noch Versicherter können mit Sicherheit voraussagen, in welcher Höhe die privaten Krankenkassen die Kosten der Therapie tragen. Denn dies liegt nicht in ihrem Einflussbereich und hängt zudem von mehreren verschiedenen Faktoren ab.
Eine Nachfrage bei Ihrer privaten Krankenkasse kann hier Klarheit verschaffen.
Wie kann ich vorgehen, wenn ich nichts oder nur einen Teil erstattet bekomme?
Dies kann häufiger passieren, ist aber kein Grund zur Sorge.
Wichtig ist, dass Sie reagieren und Ihre Tarifbedingungen prüfen. Natürlich hängt die Erstattung der Behandlungskosten stark mit der von Ihnen getroffenen Vereinbarung zwischen Ihrem Versicherer und Ihnen als Versicherungsnehmer:in ab. Es ist also immer individuell zu betrachten. Wenden Sie sich nach Ihrer Prüfung (bitte beachten Sie dazu in jedem Fall die Gerichtsurteile unter „Beispiele“) dann direkt an Ihre private Krankenkasse und bitten um eine rechtmäßige Erstattung Ihrer Behandlungskosten.
Was muss ich als Privatpatient für eine physiotherapeutische Behandlung bezahlen?
Im Heilmittelbereich werden die Privatpreise wie bei den Ärzten (rechnen Privatrezepte in der Regel mit dem 2,3-fachen des Kassensatzes ab) von jeder Praxis selbst aufgestellt. die Preise einer Therapiepraxis spiegeln deren Behandlungsqualität, Ausstattung, Therapeutenqualifikation und noch einige weitere Faktoren wider.Dementsprechend ergibt sich hier eine Preisspanne. Ihre Physiotherapiepraxis klärt Sie vor Beginn Ihrer Behandlung mit einer Honorarvereinbarung über die Preise auf.
Bin ich in der Wahl meiner Therapiepraxis frei?
Selbstverständlich. Ein hohes Maß an Qualität sollte im Bezug auf Ihre Gesundheit jedoch nicht zu kurz kommen – und diese darf auch einen angemessenen Preis haben. Sparen kann gut und sinnvoll sein, allerdings nicht, wenn es um die Funktionsfähigkeit des eigenen Körpers geht. Seien Sie deshalb ehrlich zu sich selbst:
Wollen Sie das günstigste Angebot oder die höchste Kompetenz?
Wie erfolgt die Abrechnung meiner Behandlungseinheiten?
Nach dem Abschluss der Behandlung begleichen sie zunächst komplett die entstandenen Kosten. Im nächsten Schritt reichen Sie die dann die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Rückmeldung über die Kostenübernahme.
Was bekomme ich von meiner Krankenkasse erstattet?
Weder Therapeut noch Versicherter können mit Sicherheit voraussagen, in welcher Höhe die privaten Krankenkassen die Kosten der Therapie tragen. Denn dies liegt nicht in ihrem Einflussbereich und hängt zudem von mehreren verschiedenen Faktoren ab.
Eine Nachfrage bei Ihrer privaten Krankenkasse kann hier Klarheit verschaffen.
Wie kann ich vorgehen, wenn ich nichts oder nur einen Teil erstattet bekomme? Dies kann häufiger passieren, ist aber kein Grund zur Sorge.